E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer: Neue Regelungen Ab 2025

10–15 Minuten

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese neue Regelung wirft für viele Kleinunternehmer wichtige Fragen auf. Kleinunternehmer sind von der E-Rechnung Pflicht beim Empfang betroffen, müssen aber selbst keine E-Rechnungen ausstellen.

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt sowohl neue Verantwortlichkeiten als auch praktische Herausforderungen mit sich. Während große Unternehmen oft bereits entsprechende Systeme haben, müssen sich kleinere Betriebe erst mit den technischen Anforderungen vertraut machen. Die Umstellung erfordert eine sorgfältige Planung und das Verständnis der gesetzlichen Vorgaben.

Dieser Artikel erklärt alle wichtigen Aspekte der E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer. Er zeigt auf, welche konkreten Pflichten entstehen, welche Ausnahmen gelten und wie die praktische Umsetzung gelingt. Zusätzlich werden die Risiken bei Nichteinhaltung und die langfristigen Auswirkungen auf den Geschäftsalltag behandelt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt seit Januar 2025 neue Verpflichtungen mit sich. Kleinunternehmer müssen elektronische Rechnungen empfangen können, während die Ausstellung vorerst freiwillig bleibt.

Definition der E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer umfasst die Verpflichtung zum Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in strukturiertem elektronischem Format.

Diese Rechnungen können maschinell gelesen und verarbeitet werden. PDF-Dateien gelten nicht als echte E-Rechnungen, da sie nicht strukturiert sind.

Wichtige Unterscheidung:

  • Empfang: Pflicht seit 1. Januar 2025
  • Ausstellung: Noch keine Pflicht für Kleinunternehmer

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bedeutet, dass sie entsprechende Software oder Dienstleister benötigen. Der Empfang muss technisch möglich sein und die Rechnungen ordnungsgemäß archiviert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Das Chancenwachstumsgesetz bildet die rechtliche Basis für die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer. Dieses Gesetz setzt EU-Vorgaben zur Digitalisierung um.

Die Regelung gilt für alle Unternehmen im deutschen B2B-Bereich. Private Endverbraucher sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen.

Übergangsregelungen erleichtern die Umsetzung:

  • 2025: Empfangspflicht für alle
  • Ausstellungspflicht folgt schrittweise
  • Verschiedene Ausnahmen möglich

Das Umsatzsteuergesetz definiert, wer als Kleinunternehmer gilt. Auch nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer fallen unter die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer.

Abgrenzung Kleinunternehmer und andere Unternehmer

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer unterscheidet sich von den Regelungen für andere Unternehmen. Großunternehmen müssen E-Rechnungen sowohl empfangen als auch ausstellen.

Kleinunternehmer haben weniger Pflichten:

  • Nur Empfang verpflichtend
  • Eigene Rechnungen können weiterhin als PDF oder Papier versendet werden
  • Ausnahme: Rechnungen an öffentliche Verwaltung

Andere Unternehmer müssen:

  • E-Rechnungen empfangen und ausstellen
  • Vollständige Digitalisierung umsetzen
  • Strengere Fristen einhalten

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bleibt vorerst auf den Empfang beschränkt. Diese Erleichterung soll kleinen Betrieben den Übergang ermöglichen.

Relevante gesetzliche Vorschriften

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer basiert auf dem Umsatzsteuergesetz und der EU-Digitalisierungsrichtlinie. Seit Januar 2025 gelten neue Empfangspflichten für elektronische Rechnungen.

Umsatzsteuergesetz und Digitalisierungsrichtlinie

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) bildet die rechtliche Grundlage für die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer. Paragraph 19 UStG definiert Kleinunternehmer als Personen, deren Umsatz im vorigen Jahr maximal 22.000 Euro betrug.

Die EU-Digitalisierungsrichtlinie schreibt vor, dass E-Rechnungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen müssen. Diese Rechnungen müssen in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.

Das Jahressteuergesetz 2024 brachte wichtige Änderungen. Es befreite Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht elektronischer Rechnungen. Die Empfangspflicht bleibt jedoch bestehen.

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Sie dürfen ihre eigenen Rechnungen weiterhin als PDF oder auf Papier versenden.

Aktuelle Entwicklungen und Fristen

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Frist gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im deutschen B2B-Bereich.

Das Chancenwachstumsgesetz verabschiedete diese Regelungen zur Digitalisierung der Wirtschaft. Ein BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 enthält detaillierte Verwaltungsvorschriften.

Wichtige Pflichten ab 2025:

  • Empfang elektronischer Rechnungen möglich machen
  • Archivierung der E-Rechnungen sicherstellen
  • Verarbeitung strukturierter Datenformate gewährleisten

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer beschränkt sich ausschließlich auf den Rechnungsempfang. Für die Rechnungsstellung haben Kleinunternehmer weiterhin Formatfreiheit.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer unterscheidet sich deutlich von den Regelungen für andere Unternehmen. Während reguläre Unternehmen seit Januar 2025 elektronische Rechnungen versenden müssen, gelten für Kleinunternehmer besondere Ausnahmen und Fristen.

Abgrenzung nach Umsatz und Unternehmensform

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer ist weniger streng als für größere Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind derzeit von der Pflicht befreit, E-Rechnungen zu versenden.

Diese Ausnahme gilt für Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr. Sie dürfen weiterhin herkömmliche Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verschicken.

Wichtige Änderung ab 2028: Spätestens ab diesem Jahr müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen.

Trotz der Versendungsbefreiung müssen Kleinunternehmer seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Sie sind verpflichtet, diese zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren.

Die Regelung betrifft nur Business-to-Business-Geschäfte. Rechnungen an Privatpersonen bleiben von der E-Rechnung Pflicht ausgenommen.

Besonderheiten für Freiberufler und Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige fallen unter dieselben Regeln wie andere Unternehmen. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern der Umsatz und die Art der Geschäftstätigkeit.

Freiberufler mit Kleinunternehmerstatus profitieren von den gleichen Ausnahmen. Sie müssen erst ab 2028 E-Rechnungen versenden, aber sofort empfangen können.

Selbstständige ohne Kleinunternehmerstatus sind seit Januar 2025 vollständig zur E-Rechnung verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Branchen. Alle Kleinunternehmer erhalten die gleichen Übergangsfristen und Ausnahmen.

Pflichten und Verantwortlichkeiten für Kleinunternehmer

E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt wichtige Änderungen mit sich. Kleinunternehmer müssen elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können, auch wenn sie selbst von der Ausstellungspflicht befreit sind.

E-Rechnung ausstellen und empfangen

Ausstellungspflicht: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer zur Ausstellung befreit. Sie müssen keine elektronischen Rechnungen versenden.

Diese Befreiung gilt dauerhaft für Kleinunternehmer. Sie können weiterhin herkömmliche Papierrechnungen oder PDF-Dateien verschicken.

Empfangspflicht: Alle Kleinunternehmer müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Diese Pflicht gilt ohne Ausnahme.

Sie brauchen eine entsprechende E-Rechnungssoftware oder technische Lösung. Die Software muss strukturierte Datenformate wie XRechnung oder ZUGFeRD verarbeiten können.

Kleinunternehmer müssen die empfangenen E-Rechnungen in einem maschinenlesbaren Format bearbeiten können. Eine einfache E-Mail-Weiterleitung reicht nicht aus.

Aufbewahrung und Archivierung

E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer umfasst auch die ordnungsgemäße Aufbewahrung. Alle empfangenen E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.

Die Rechnungen müssen in ihrem ursprünglichen elektronischen Format gespeichert bleiben. Ein Ausdruck auf Papier ersetzt nicht die digitale Archivierung.

Wichtige Anforderungen:

  • Unveränderbarkeit der gespeicherten Daten
  • Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungszeit
  • Schutz vor Datenverlust durch regelmäßige Backups

Die Finanzverwaltung kann jederzeit Zugriff auf die archivierten E-Rechnungen verlangen. Kleinunternehmer müssen diese schnell und vollständig vorlegen können.

Eine professionelle Archivierungslösung hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Viele E-Rechnungssoftware-Anbieter bieten integrierte Archivierungsfunktionen an.

Praktische Umsetzung der E-Rechnungen

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer erfordert konkrete technische Lösungen zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Kleinunternehmer müssen geeignete Software auswählen und grundlegende technische Voraussetzungen erfüllen.

E-Rechnungssysteme und Softwarelösungen

Kleinunternehmer haben verschiedene Optionen für die Umsetzung der E-rechnung Pflicht. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware wie sevDesk, Lexoffice oder DATEV bieten integrierte E-Rechnungsfunktionen.

Diese Programme können sowohl XRechnungen als auch ZUGFeRD-Formate automatisch empfangen und verarbeiten. Die meisten Lösungen kosten zwischen 10 und 50 Euro pro Monat.

Kostenlose Alternativen existieren ebenfalls. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt kostenlose Viewer für XRechnungen zur Verfügung.

Viele E-Mail-Anbieter entwickeln spezielle Funktionen für E-Rechnungen. Diese ermöglichen den direkten Empfang strukturierter Rechnungen im E-Mail-Postfach.

Wichtige Funktionen einer geeigneten Software:

  • Automatisches Einlesen von XRechnung und ZUGFeRD
  • Sichere Archivierung für 10 Jahre
  • Export in gängige Buchhaltungsformate
  • Rechnungsprüfung und -freigabe

Technische Anforderungen

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer setzt bestimmte technische Mindestanforderungen voraus. Internetverbindung und ein aktueller Computer oder Tablet sind grundlegend notwendig.

Die Software muss die Formate XRechnung und ZUGFeRD lesen können. XRechnung ist ein reines XML-Format. ZUGFeRD kombiniert PDF-Dateien mit strukturierten Daten.

Speicherplatz für die 10-jährige Archivierung muss vorhanden sein. Cloud-Speicher oder lokale Festplatten sind beide zulässig. Die Rechnungen müssen jederzeit lesbar und unveränderbar bleiben.

Sicherheitsaspekte sind wichtig. Die E-Rechnungen enthalten sensible Geschäftsdaten. Eine sichere Übertragung per verschlüsselter E-Mail oder über geschützte Portale ist empfehlenswert.

Die meisten modernen Computer erfüllen diese Anforderungen bereits. Spezielle Hardware ist für die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer normalerweise nicht erforderlich.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer kennt bestimmte Ausnahmen beim Rechnungsversand und zeitliche Übergangsregelungen. Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Anforderungen bei der Umsetzung.

Befreiungen und Übergangsregelungen

Kleinunternehmer müssen seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand von Rechnungen gelten jedoch andere Regeln.

Ausgangsrechnungen sind befreit: Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer gilt nicht für das Versenden von Rechnungen. Kleinunternehmer können weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verschicken.

Übergangsfristen bis 2027: Unternehmen haben bis Ende 2027 Zeit für die vollständige Umstellung. In dieser Zeit sind noch Papierrechnungen erlaubt.

Die wichtigsten Befreiungen:

  • Rechnungen unter 250 Euro: Keine E-Rechnung erforderlich
  • Fahrausweise: Bleiben von der Pflicht ausgenommen
  • Kleinbetragsrechnungen: Vereinfachte Regelungen

Empfangspflicht bleibt bestehen: Auch bei Befreiungen müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können.

Branchenspezifische Besonderheiten

Bestimmte Branchen haben spezielle Regelungen bei der E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Geschäftsbereich.

Handwerk und Dienstleistungen: Kleinunternehmer in diesen Bereichen müssen nur E-Rechnungen empfangen. Das Versenden bleibt freiwillig.

Online-Handel: E-Commerce Kleinunternehmer sollten früh umstellen. Viele Plattformen unterstützen bereits E-Rechnungen.

Freiberufler: Ärzte, Anwälte und andere Freiberufler haben die gleichen Regelungen wie andere Kleinunternehmer.

Besondere Branchen-Regelungen:

  • Tankstellen: Kraftstoffverkäufe haben eigene Vorschriften
  • Gastronomie: Kassenbons bleiben unverändert
  • Einzelhandel: B2C-Geschäfte sind nicht betroffen

Software-Lösungen: Viele Branchen-Programme bieten bereits E-Rechnungs-Funktionen für die einfache Umsetzung.

Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von Kleinunternehmern

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt wichtige Änderungen im täglichen Geschäft mit sich. Kleinunternehmer müssen ihre Rechnungsprozesse anpassen und neue technische Anforderungen erfüllen.

Veränderungen im Rechnungswesen

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer verändert die Art, wie Rechnungen bearbeitet werden. Ab 2025 müssen Kleinunternehmer elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Empfang elektronischer Rechnungen:

  • E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang einrichten
  • E-Rechnungen in lesbare Formate umwandeln
  • Strukturierte Datenformate wie XRechnung verstehen

Die Buchhaltung wird digitaler. Kleinunternehmer müssen lernen, mit neuen Dateiformaten zu arbeiten. Papierrechnungen werden seltener.

Archivierung und Aufbewahrung:

Kleinunternehmer brauchen oft neue Software oder Dienstleister. Die bisherigen Arbeitsabläufe müssen angepasst werden. Schulungen für die neuen Systeme werden notwendig.

Zusätzlicher Aufwand und Einsparpotenziale

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt zunächst mehr Arbeit mit sich. Neue Systeme müssen eingerichtet und erlernt werden.

Mehraufwand in der Anfangszeit:

  • Software-Einrichtung und Tests
  • Schulungen für neue Prozesse
  • Anpassung der Buchhaltung
  • Investitionen in technische Ausrüstung

Langfristig entstehen aber auch Vorteile. Die automatische Verarbeitung spart Zeit bei der Rechnungsbearbeitung. Fehler werden seltener, da Computer die Daten direkt übertragen.

Potenzielle Einsparungen:

  • Weniger manuelle Dateneingabe
  • Schnellere Rechnungsverarbeitung
  • Geringere Fehlerquote
  • Papier- und Portokosten entfallen

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer macht die Buchführung effizienter. Nach der Eingewöhnungszeit arbeiten viele Kleinunternehmer schneller als vorher.

Risiken bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich, wenn Unternehmen die neuen Vorschriften nicht einhalten. Verstöße können zu hohen Geldstrafen und steuerlichen Nachteilen führen.

Rechtliche Konsequenzen

Kleinunternehmer, die gegen die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer verstoßen, müssen mit verschiedenen rechtlichen Sanktionen rechnen. Die Finanzverwaltung kann bei Nichteinhaltung der elektronischen Rechnungsstellung entsprechende Bußgelder verhängen.

Steuerrechtliche Risiken entstehen besonders bei fehlerhafter Archivierung. E-Rechnungen müssen mindestens zehn Jahre lang ordnungsgemäß gespeichert werden. Unzureichende Dokumentation führt zu steuerlichen Nachteilen.

Die E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer gilt ab 2028 auch für umsatzsteuerbefreite Unternehmen im B2B-Bereich. Wer diese Vorgabe ignoriert, verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.

Bei wiederholten Verstößen können die Behörden verschärfte Kontrollen anordnen. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und mögliche weitere Sanktionen für betroffene Unternehmen.

Finanzielle Risiken

Die finanziellen Folgen der E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer können erheblich sein. Geldstrafen gehören zu den direkten Kosten bei Verstößen gegen die elektronische Rechnungspflicht.

Verzögerte Zahlungen stellen ein weiteres Risiko dar. Geschäftspartner können Rechnungen ablehnen, die nicht den E-Rechnungs-Standards entsprechen. Dies führt zu längeren Zahlungszeiten und Liquiditätsproblemen.

Zusätzliche Kosten entstehen durch:

  • Nachträgliche Systemanpassungen
  • Beratungskosten für die Umsetzung
  • Personalschulung für neue Prozesse

Das Unternehmensimage kann durch Nichteinhaltung der E-rechnung Pflicht Kleinunternehmer leiden. Geschäftspartner erwarten professionelle elektronische Rechnungsstellung.

Steuerliche Nachteile drohen bei fehlerhaften Archivierungsprozessen. Die Finanzverwaltung kann Vorsteuerabzüge verweigern, wenn E-Rechnungen nicht ordnungsgemäß verwaltet werden.

Vorteile und Herausforderungen der E-Rechnung für Kleinunternehmer

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt sowohl deutliche Vorteile als auch praktische Herausforderungen mit sich. Während Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen langfristig überzeugen, müssen Kleinunternehmer zunächst technische und organisatorische Hürden überwinden.

Effizienzgewinne

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer führt zu erheblichen Zeitersparnissen im Rechnungswesen. Elektronische Rechnungen verarbeiten sich automatisch und reduzieren manuelle Eingaben um bis zu 80 Prozent.

Kostenvorteile entstehen durch wegfallende Druck- und Portokosten. Ein Kleinunternehmer spart durchschnittlich 2-5 Euro pro Rechnung ein.

Die automatische Datenerfassung minimiert Tippfehler erheblich. Rechnungsdaten fließen direkt in die Buchhaltungssoftware ein.

Schnellere Zahlungsabwicklung verbessert den Cashflow. E-Rechnungen erreichen Kunden sofort und verkürzen Zahlungszyklen um 3-5 Tage.

Die digitale Archivierung eliminiert Papierstapel. Rechnungen lassen sich per Suchfunktion in Sekunden finden.

Mögliche Stolpersteine bei der Einführung

Kleinunternehmer stehen bei der E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer vor technischen Herausforderungen. Viele verfügen noch nicht über geeignete Software oder IT-Systeme.

Anfangsinvestitionen belasten das Budget. Software-Lizenzen kosten zwischen 10-50 Euro monatlich, abhängig vom Funktionsumfang.

Die Formatvielfalt verwirrt viele Unternehmer. XRechnung und ZUGFeRD erfordern unterschiedliche technische Lösungen.

Mitarbeiterschulungen benötigen Zeit und Geld. Neue Arbeitsabläufe müssen erlernt und eingeübt werden.

Rechtliche Unsicherheiten bereiten Sorgen. Viele Kleinunternehmer kennen die genauen Anforderungen der E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer nicht ausreichend.

Kompatibilitätsprobleme mit bestehenden Systemen verzögern die Einführung. Alte Buchhaltungsprogramme unterstützen oft keine elektronischen Rechnungsformate.

Zukunftsperspektiven der E-Rechnung in Deutschland

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer wird sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln. Bis 2028 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen können.

Erwartete Änderungen für Kleinunternehmer

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer wird ab 2028 vollständig greifen. Dann müssen auch kleine Betriebe elektronische Rechnungen versenden.

Derzeit können Kleinunternehmer noch Übergangsregelungen nutzen. Diese erlauben es, weiterhin Papierrechnungen zu verschicken. Ab 2028 endet diese Schonfrist.

Wichtige Termine für die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer:

  • 2025: Empfang von E-Rechnungen wird Pflicht
  • 2028: Versendung von E-Rechnungen wird Pflicht

Kleinunternehmer müssen ihre Software anpassen. Neue Programme werden benötigt, um E-Rechnungen zu erstellen. Die Kosten dafür sind oft höher als bei großen Unternehmen.

Die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer bringt auch Vorteile. Rechnungen werden schneller bearbeitet. Fehler bei der Eingabe werden reduziert.

Viele kleine Betriebe nutzen bereits Cloud-Lösungen. Diese werden günstiger und einfacher zu bedienen. So wird die E-Rechnung Pflicht Kleinunternehmer leichter umsetzbar.

Trends in der Digitalisierung

Die E-Rechnung wird EU-weit verpflichtend. Deutschland folgt einem europäischen Trend zur Digitalisierung. Andere Länder haben bereits ähnliche Regeln eingeführt.

Automatisierung wird wichtiger. Rechnungen werden ohne menschliche Eingabe verarbeitet. Das spart Zeit und reduziert Fehler bei der Buchhaltung.

Neue Standards entwickeln sich weiter. Das Format XRechnung wird verbessert. Andere europäische Formate werden kompatibel gemacht.

Künstliche Intelligenz hilft bei der Rechnungsbearbeitung. Programme erkennen automatisch wichtige Daten. Sie ordnen Rechnungen den richtigen Kostenstellen zu.

Die Integration mit Buchhaltungssoftware wird einfacher. Kleinunternehmer können ihre bestehenden Programme weiter nutzen. Neue Schnittstellen verbinden verschiedene Systeme miteinander.

Mobile Apps für E-Rechnungen werden häufiger genutzt. Kleinunternehmer können Rechnungen unterwegs erstellen und versenden.

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