Betriebskostenabrechnung Steuererklärung: So werden Nebenkosten richtig angegeben

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Viele Mieter und Vermieter fragen sich jedes Jahr, wie sie die Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung nutzen können. Oft werden dabei Möglichkeiten übersehen, die sich direkt auf die Steuerlast auswirken können. Teile der Betriebskostenabrechnung können in der Steuererklärung angesetzt werden, was bares Geld sparen hilft.

Zu den wichtigsten Themen gehört, welche Positionen aus der Betriebskostenabrechnung überhaupt in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Es lohnt sich für fast jeden, seine aktuelle Abrechnung genau zu prüfen und mögliche Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen einzutragen. Wer gezielt aufpasst, kann auch noch verspätet bestimmte Kosten geltend machen.

Nicht alle Kosten sind absetzbar, aber es gibt klare Regeln, die Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung kennen sollten. Ein genauer Blick sorgt dafür, dass niemand unnötig Geld liegen lässt.

Grundlagen der Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung ist wichtig, um Kosten transparent abzurechnen und Steuervorteile nutzen zu können. Wer die Regeln kennt, kann unnötige Fehler und Nachzahlungen vermeiden.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Eine Betriebskostenabrechnung zeigt, welche laufenden Kosten für eine Immobilie entstanden sind. Sie gibt eine Übersicht über Heizung, Wasser, Hausmeister, Müllabfuhr und weitere regelmäßige Ausgaben.

Vermieter erstellen diese Abrechnung meist für ihre Mieter. Auch Selbstständige und Unternehmen müssen eine Betriebskostenabrechnung Steuererklärung für ihr Betriebsvermögen anfertigen.

Typische Kostenarten in einer Betriebskostenabrechnung sind:

  • Heizungskosten
  • Strom für Gemeinschaftsflächen
  • Gartenpflege
  • Gebäudereinigung
  • Versicherungen

Diese Auflistung hilft Eigentümern und Mietern, die Abrechnungen zu prüfen und sich auf die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung vorzubereiten.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung Steuererklärung ist gesetzlich geregelt. Für Wohnraummietverhältnisse gilt § 556 BGB. Die Abrechnung muss klar und nachvollziehbar sein. Sie muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen.

Das Gesetz schreibt vor, dass nur bestimmte, sogenannte umlagefähige Kosten berechnet werden dürfen. Dazu gehören etwa Wartungs- und Betriebskosten, aber keine Instandhaltungskosten.

Auch in der Steuererklärung gelten Regeln: Betriebskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie korrekt dokumentiert sind. Eine ordentliche Betriebskostenabrechnung Steuererklärung ist also nicht nur Pflicht, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen.

Relevanz der Betriebskostenabrechnung für die Steuererklärung

Die Betriebskostenabrechnung spielt eine wichtige Rolle bei der Steuererklärung, weil sich damit Steuerlasten senken lassen. Wer bestimmte Kostenarten ansetzt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Steuerliche Bedeutung und Vorteile

Mit der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung können viele Ausgaben rund um das Wohnen steuerlich abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Posten zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Reinigung oder Gartenpflege. Auch Handwerkerleistungen können teilweise berücksichtigt werden.

Das Finanzamt verlangt für jeden abgesetzten Betrag einen Nachweis. Deshalb muss die Betriebskostenabrechnung klar die einzelnen Kostenarten aufschlüsseln und die entsprechenden Zahlungen belegen. Je nach Aufwand erkennt das Finanzamt bis zu 20 % der Arbeitskosten an, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr bei Handwerkerleistungen.

Auch Mieter profitieren von der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung, wenn die Kosten auf sie umgelegt wurden. Wer Eigentümer ist und selbst wohnt, kann diese Kosten ebenfalls geltend machen. Wichtig ist, alle Rechnungen und Abrechnungen aufzuheben.

Eine Übersicht zeigt typische absetzbare Posten:

Abzugsfähige Kosten Beispiele
Hausmeisterleistungen Treppenhausreinigung
Gartenpflege Rasenmähen, Heckenschneiden
Handwerkerleistungen Reparaturen, Wartung
Schornsteinfeger Kehrarbeiten

Wer kann Betriebskosten absetzen?

Nicht jeder kann jede Position aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung absetzen. Hauptsächlich profitieren Mieter und Wohnungseigentümer, die selbst in der Wohnung leben. Voraussetzung ist, dass sie die Kosten tatsächlich getragen haben und sie durch Abrechnung oder Beleg nachweisen können.

Auch Eigentümer einer vermieteten Wohnung können bestimmte Betriebskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen – dann meist als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung. Wichtig ist hierbei, dass nur tatsächlich selbst getragene Kosten abgezogen werden können.

Bewohner von Mehrfamilienhäusern sollten darauf achten, dass die Nebenkostenabrechnung alle wichtigen Details enthält. Nur dann werden die abgesetzten Posten vom Finanzamt anerkannt. Singlehaushalte und kleine Familien haben die gleichen Rechte wie größere Haushalte, sofern die Kosten nachweisbar sind.

Arbeitnehmer können viele dieser Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“ ihrer Steuererklärung eintragen. Ein sorgfältiger Umgang mit der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung führt häufig zu Steuervorteilen.

Abzugsfähige Betriebskostenarten

In der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung können verschiedene Kosten berücksichtigt werden. Zu beachten ist, welche Kostenarten steuerlich relevant sind und für wen sie abziehbar sind.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

Bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung wird zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterschieden. Umlagefähige Kosten sind Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Diese Kosten können Mieter oft teilweise in der Steuererklärung absetzen, vor allem als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.

Beispiele für umlagefähige Betriebskosten:

Nicht umlagefähige Kosten sind Aufwendungen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Sie werden vom Vermieter getragen, z. B. Kosten für Verwaltung oder Instandhaltung. In der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung können Vermieter diese Kosten teilweise geltend machen, Mieter aber nicht.

Tabelle zur Übersicht:

Kostenart Umlagefähig Absetzbar in Steuererklärung
Hausmeister Ja Ja
Verwaltung Nein Nur Vermieter
Gartenpflege Ja Ja
Instandhaltung Nein Nur Vermieter
Hausreinigung Ja Ja

Typische Kostenbestandteile

In einer typischen Betriebskostenabrechnung Steuererklärung finden sich unterschiedliche Kostenpositionen, die steuerlich absetzbar sind. Zu den wichtigsten abziehbaren Kosten zählen vor allem Arbeiten im und am Haus, die von externen Dienstleistern erbracht werden.

Wichtige abziehbare Kostenbestandteile sind beispielsweise:

  • Hausreinigung: Laufende Reinigung des Treppenhauses oder gemeinsamer Flächen.
  • Gartenpflege: Anlegen, Pflegen und Säubern des Gartens.
  • Schornsteinfeger: Wartung und Reinigung von Kaminen oder Heizungen.
  • Winterdienst: Räumen von Schnee und Eis auf Grundstücksflächen.

Für Mieter sind diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung besonders interessant. Es lohnt sich, auf eine detaillierte Aufschlüsselung in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung zu achten und die jeweiligen Beträge nachzuweisen. Auch Energie- und Wasserkosten können relevanten Einfluss auf den absetzbaren Betrag haben.

Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug

Für den Abzug von Kosten aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung sind klare Regeln einzuhalten. Es zählen vor allem genaue Nachweise und die richtige Zahlungsweise.

Nachweispflichten und Dokumentation

Um Kosten aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung abzusetzen, sind passende Nachweise nötig. Das Finanzamt verlangt meist eine detaillierte Nebenkostenabrechnung. Diese sollte am besten vom Vermieter ausgestellt sein und die auf den Mieter entfallenden Posten einzeln aufführen.

Alle Belege wie Rechnungen, Zahlungsbelege oder Quittungen sind aufzubewahren. Sie beweisen, dass die Kosten tatsächlich gezahlt wurden und wofür. Besonders wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und gut lesbar sind.

Ein Vermerk über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen auf der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung kann helfen, weitere Steuervorteile zu sichern. Die Abrechnung muss klar zeigen, welche Kosten in welchem Zeitraum angefallen sind.

Anerkannte Zahlungsarten

Nur tatsächlich gezahlte Beträge können bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt verlangt, dass Zahlungen nachweisbar sind. Akzeptierte Zahlungswege sind meistens Überweisung oder Lastschrift von einem deutschen Konto.

Barzahlungen erkennt das Finanzamt nur selten an, da hier kein sicherer Zahlungsnachweis gegeben ist. Es sollte stets ein Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung existieren, die mit den Angaben der Abrechnung übereinstimmt.

Eine Übersicht:

Zahlungsart Anerkannt Nachweis
Überweisung Ja Kontoauszug
Lastschrift Ja Kontoauszug
Barzahlung Meist nicht Quittung, oft abgelehnt
Scheck Möglich Bankbeleg

Nur wenn die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung ordentlich dokumentiert ist und die Zahlung nachgewiesen wird, erkennt das Finanzamt die Beträge an.

Betriebskostenabrechnung richtig in der Steuererklärung angeben

Wer die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung korrekt einträgt, kann bares Geld sparen. Wichtig ist, die passenden Beträge an der richtigen Stelle im Steuerformular zu erfassen und alle notwendigen Anlagen beizulegen.

Eintragungen in das Steuerformular

Die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung wird nicht einfach irgendwo eingetragen. Für Eigentümer und Vermieter ist die Anlage V der Einkommensteuererklärung entscheidend. In dieser Liste werden alle Einnahmen und Ausgaben rund um die Vermietung angegeben.

Mieter nutzen oft die Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen im Mantelbogen (Hauptformular der Steuererklärung). Zu diesen absetzbaren Kosten zählen etwa Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege. Dafür wird aus der Betriebskostenabrechnung genau abgelesen, welche Posten ausgewählt werden dürfen.

Es ist wichtig, die Beträge aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung klar mit Nachweisen wie der jährlichen Abrechnung oder entsprechenden Rechnungen zu belegen. Falsche oder fehlende Angaben führen oft zu Rückfragen vom Finanzamt.

Wichtige Anlagen und Formulare

Mehrere Formulare sind für die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung notwendig. Für Vermieter die Anlage V, für selbstgenutzte Immobilien manchmal die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Mieter tragen absetzbare Kosten im Hauptformular (Mantelbogen ESt 1A) ein.

Eine Übersicht hilft beim Ausfüllen:

Person Formular/Anlage Relevante Kosten
Vermieter Anlage V Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltungskosten
Mieter Mantelbogen, Zeile 68+ Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten
Eigentümer Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Reinigung, Pflege, Wartung

Wichtig ist, dass jeder Beleg und jede Abrechnung ordnungsgemäß aufbewahrt wird. So können Kosten aus der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung im Zweifelsfall problemlos nachgewiesen werden.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Viele Menschen machen bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung immer wieder die gleichen Fehler. Sie führen oft zu Problemen mit dem Finanzamt oder zu falschen Ergebnissen bei der Steuererklärung.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben

Wenn Angaben in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung fehlen oder falsch sind, kann das die Steuererklärung ungültig machen. Es kommt häufig vor, dass Mieterinnen oder Eigentümerinnen Kosten falsch zuordnen oder nicht alle Kostenarten korrekt eintragen.

Typische Fehler sind:

  • Falsche Angaben zu Wohnfläche oder Zeitraum
  • Unkorrekte Aufteilung von Betriebskosten
  • Angabe nicht abzugsfähiger Kostenarten

Um Fehler zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob die Kosten nur die absetzbaren Betriebskosten enthalten. Reparaturkosten oder Verwaltungskosten gehören zum Beispiel nicht in die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung.

Eine Tabelle kann helfen, die richtigen Kosten anzugeben:

Kostenart Abzugsfähig?
Heizkosten Ja
Wasserkosten Ja
Reparaturkosten Nein
Hausmeisterservice Ja

Unvollständige Unterlagen

Oft fehlen wichtige Belege oder Dokumente bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung. Ohne diese Nachweise erkennt das Finanzamt bestimmte Kosten nicht an oder fordert Nachbesserungen.

Fehlende Unterlagen können sein:

  • Jahresabrechnung vom Vermieter
  • Zahlungsquittungen
  • Verträge zu Dienstleistungen

Es ist wichtig, alle Belege vollständig und lesbar aufzubewahren. Wer Unterlagen verliert, kann Schwierigkeiten bekommen, die Kosten in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung geltend zu machen.

Digitale Kopien und eine Checkliste helfen dabei, den Überblick zu behalten. So werden alle Nachweise zum richtigen Zeitpunkt abgegeben.

Betriebskostenabrechnung für verschiedene Wohnsituationen

Wie die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung behandelt wird, hängt stark von der jeweiligen Wohnsituation ab. Die relevanten Regeln für Eigentümer und Mieter unterscheiden sich. Auch Gemeinschaftseigentum und besondere Fälle bringen eigene Anforderungen mit sich.

Eigentümer versus Mieter

Bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung gilt: Eigentümer und Mieter müssen unterschiedliche Aspekte beachten.
Mieter können viele Posten aus der jährlichen Abrechnung direkt als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Typische Beispiele sind:

  • Hausreinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Winterdienst

Diese Kosten werden in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung unter Dienstleistungen eingetragen.
Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, setzen diese Leistungen ähnlich wie Mieter ab. Sie reichen dazu die aufgelisteten Leistungen aus der Abrechnung beim Finanzamt ein.
Eigentümer, die vermieten, können die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung vor allem zum Nachweis der Werbungskosten verwenden.

Gemeinschaftseigentum und Sonderfälle

Wohnungseigentümergemeinschaften stellen besondere Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung.
Kosten für gemeinschaftliche Anlagen wie Heizungen oder Aufzüge werden nach festgelegten Schlüsseln verteilt und in der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Bei mehreren Eigentümern ist dabei wichtig, welcher Anteil der Kosten auf den Einzelnen entfällt.

Sonderfälle wie Erbengemeinschaften, gemischt genutzte Objekte oder Untermietverhältnisse verlangen oft zusätzliche Nachweise.
Es wird empfohlen, alle Rechnungen und Verträge sorgfältig zu sammeln, damit die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung für das Finanzamt prüfbar bleibt.
In Zweifelsfällen hilft meist ein Steuerberater, die richtige Zuordnung und maximale steuerliche Nutzung sicherzustellen.

Zeitliche Aspekte und Fristen

Die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung unterliegt festen zeitlichen Regeln. Wer Fristen und Pflichten nicht beachtet, kann wichtige Steuervergünstigungen oder Einspruchsmöglichkeiten verlieren.

Einspruchsfristen und Jahreswechsel

Mieter erhalten die Betriebskostenabrechnung meist bis zum Ablauf des Folgejahres. Ohne fristgerechte Zustellung durch den Vermieter wird die Nachzahlung ungültig.

Beim Einreichen der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung empfiehlt es sich, das Datum der Abrechnung zu beachten. Denn die Steuererklärung für das betreffende Jahr muss meist bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Nach Erhalt des Steuerbescheids bleiben dem Steuerzahler in der Regel einen Monat für den Einspruch. Wer einen Fehler in der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung entdeckt, sollte in diesem Zeitraum Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Frist Bedeutung
31. Juli Folgejahr Abgabe Steuererklärung
1 Monat nach Bescheid Einspruch gegen Steuerbescheid

Aufbewahrungspflichten

Für die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung gibt es klare Regeln zur Aufbewahrung. Privatpersonen sollten alle Rechnungen, Belege und Abrechnungen mindestens zwei Jahre lang aufheben. Viele Experten empfehlen sogar eine Frist von sechs Jahren.

Bei Rückfragen vom Finanzamt ist es wichtig, alle Unterlagen griffbereit zu haben. Im Falle einer Nachprüfung kann das Finanzamt Nachweise für die abgerechneten Betriebskosten verlangen.

Wichtige Unterlagen zur Aufbewahrung:

  • Betriebskostenabrechnung
  • Kontoauszüge zu Zahlungen
  • Handwerkerrechnungen
  • Zahlungsnachweise

Wer die erforderlichen Dokumente zur Betriebskostenabrechnung Steuererklärung sorgfältig sammelt und aufbewahrt, hat bei steuerlichen Prüfungen keine Probleme.

Praktische Tipps und Empfehlungen

Eine präzise Betriebskostenabrechnung Steuererklärung hilft dabei, unnötige Fehler und mögliche Rückfragen durch das Finanzamt zu vermeiden. Digitale Unterstützung und professionelle Beratung können Abläufe effizienter machen und das Sparpotenzial erhöhen.

Software und digitale Tools

Bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung nutzen viele Mieter und Vermieter heute digitale Lösungen. Es gibt spezielle Buchhaltungsprogramme und Steuer-Apps wie ELSTER, WISO Steuer oder sevDesk. Diese Tools helfen, Belege zu kategorisieren, Summen automatisch zu berechnen und Daten direkt ans Finanzamt zu übermitteln.

Vorteile digitaler Tools:

  • Schnelle Erfassung aller Betriebskosten
  • Automatische Berechnung der absetzbaren Posten
  • Einfache Datenübertragung in die Steuererklärung
  • Erinnerungsfunktionen und Fehlermeldungen

Wer häufig ähnliche Positionen bei der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung angeben muss, profitiert besonders von gespeicherten Vorlagen. Viele Programme erkennen sogar, welche Kosten absetzbar sind, und geben Hinweise zu möglichen Steuererstattungen. Eine übersichtliche Darstellung erleichtert den Papierkram und senkt das Fehlerrisiko.

Professionelle Unterstützung

Gerade bei komplexen Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung lohnt sich der Gang zu Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen. Sie prüfen die Abrechnung auf steuerliche Vorteile und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Dienste eines Steuerexperten:

Beratungsbereich Beschreibung
Prüfung der Belege Kontrolle auf Vollständigkeit und Korrektheit
Ermittlung absetzbarer Kosten Tipps für maximalen Steuervorteil
Fristenüberwachung Erinnerung an wichtige Abgabetermine

Für Selbständige kann ein erfahrener Berater helfen, die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung optimal in die Einnahmenüberschussrechnung einzubinden. So werden Fehler vermieden und kein Sparpotenzial bleibt ungenutzt. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit bei Unsicherheiten rund um die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebskosten.

Entwicklung und zukünftige Änderungen

Seit 2024 gibt es wichtige Änderungen, die Einfluss auf die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung haben. Die Anpassungen wirken sich direkt auf Mieter, Vermieter und Eigentümer aus und betreffen vor allem die korrekte Abrechnung und steuerliche Behandlung der Nebenkosten.

Aktuelle Gesetzesänderungen

Zu Beginn 2025 gelten neue Regelungen durch das Jahressteuergesetz 2024. Vermieter und Eigentümer müssen die aktualisierte Betriebskostenverordnung (BetrKV) beachten. Heizkostenverordnung (HeizkostenV) und andere Vorschriften wurden in den letzten Jahren ebenfalls angepasst.

Mieter können nun leichter nachvollziehen, welche Kosten in die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung einfließen. Manche Kostenarten, wie Wartungskosten oder Versicherungen, müssen klar getrennt abgerechnet und im Rahmen der Steuererklärung korrekt ausgewiesen werden. Die Änderungen bringen mehr Transparenz und verlangen eine genauere Dokumentation.

Tabelle: Wichtige Änderungen ab 2025

Bereich Änderung
Betriebskosten Klare Definition und Trennung aller Kosten
Steuererklärung Detaillierte Aufschlüsselung erforderlich
Nachweispflichten Strengere Dokumentationsanforderungen

Trends in der Betriebskostenabrechnung

Die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung Steuererklärung nimmt weiter zu. Viele Vermieter nutzen inzwischen Online-Portale für die Abrechnung und zum Hochladen von Belegen. Das erleichtert die Bearbeitung und Archivierung.

Steuerlich werden digitale Nachweise akzeptiert, wenn sie den Ansprüchen der Finanzämter genügen. Aktuelle Trends zeigen, dass die Anforderungen an Genauigkeit und Nachweisbarkeit steigen. Das betrifft besonders die betriebskostenrelevanten Daten, die für die Betriebskostenabrechnung Steuererklärung benötigt werden.

Immer mehr Mieter legen Wert darauf, die aufgeschlüsselten Posten in ihrer eigenen Steuererklärung geltend zu machen. Damit diese anerkannt werden, müssen die Abrechnungen vollständig und nachvollziehbar sein. Die ständige Aktualisierung von Vorschriften erfordert regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsprozesse.

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