Was Kann Man Von Der Steuer Absetzen: Vollständiger Überblick Über Absetzbare Kosten 2025

11–16 Minuten

Jeder Steuerzahler in Deutschland möchte wissen, was kann man von der Steuer absetzen, um die jährliche Steuerlast zu reduzieren. Die Antwort ist umfangreicher als viele denken: Von berufsbedingten Ausgaben über Handwerkerkosten bis hin zu außergewöhnlichen Belastungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten.

Grundsätzlich kann man alle Ausgaben von der Steuer absetzen, die beruflich bedingt sind, der Ausbildung dienen oder als Sonderausgaben gelten. Dazu gehören Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und Fortbildungen, aber auch Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge und Spenden.

Was kann man von der Steuer absetzen hängt von der individuellen Situation ab. Familien profitieren von anderen Abzugsmöglichkeiten als Selbstständige oder Vermieter. Die richtige Kenntnis aller Kategorien – von Homeoffice-Kosten über haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu speziellen Regelungen – kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Grundlagen des Steuerabzugs

Das deutsche Steuerrecht bietet viele Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen und damit die Steuerlast zu senken. Bestimmte rechtliche Regeln und Fristen müssen dabei eingehalten werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Was kann man von der Steuer absetzen hängt von klaren gesetzlichen Bestimmungen ab. Das Einkommensteuergesetz definiert drei Hauptkategorien: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die direkt mit dem Beruf zusammenhängen. Dazu gehören Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen.

Sonderausgaben umfassen private Ausgaben mit gesellschaftlichem Nutzen. Beispiele sind Spenden, Kirchensteuer und bestimmte Versicherungsbeiträge.

Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch unvorhersehbare Ereignisse. Krankheitskosten oder Beerdigungskosten fallen in diese Kategorie.

Wichtige Regel: Alle Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise verlangen.

Allgemeiner Ablauf der Steuererklärung

Die Steuererklärung erfolgt meist über das elektronische System ELSTER. Steuerpflichtige tragen ihre Einkünfte und absetzbaren Kosten in die entsprechenden Formulare ein.

Was kann man von der Steuer absetzen wird in verschiedenen Anlagen erfasst:

  • Anlage N: Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage Sonderausgaben: Private absetzbare Ausgaben
  • Anlage außergewöhnliche Belastungen: Unvorhersehbare Kosten

Das Finanzamt prüft die Angaben und berechnet die Steuererstattung oder Nachzahlung. Bei Unklarheiten fordert es zusätzliche Unterlagen an.

Der Steuerbescheid zeigt das endgültige Ergebnis. Gegen falsche Berechnungen kann Einspruch eingelegt werden.

Wichtige Fristen

Für die Steuererklärung gelten feste Abgabefristen. Arbeitnehmer ohne Beratung müssen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben.

Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen.

Ausnahmen gelten für:

  • Erstmalige Steuererklärungen
  • Härtefälle mit besonderen Umständen
  • Corona-bedingte Verzögerungen

Was kann man von der Steuer absetzen bleibt auch bei verspäteter Abgabe möglich. Allerdings können Strafzinsen die Ersparnis reduzieren.

Belege sollten sieben Jahre aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann in diesem Zeitraum Nachprüfungen durchführen.

Werbungskosten richtig absetzen

Arbeitnehmer können verschiedene berufliche Ausgaben als Werbungskosten geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die wichtigsten Bereiche umfassen Fahrtkosten zur Arbeit, notwendige Arbeitsmittel und Kosten für eine doppelte Haushaltsführung.

Fahrtkosten zur Arbeit

Die Fahrtkosten zur Arbeit gehören zu den häufigsten Werbungskosten. Für jeden Arbeitstag kann man die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung ansetzen.

Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Steuerpflichtige alternativ die tatsächlichen Kosten angeben. Das ist oft günstiger als die Entfernungspauschale.

Wichtige Punkte bei Fahrtkosten:

  • Nur die kürzeste Straßenverbindung zählt
  • Umwege sind nur bei erheblicher Zeitersparnis absetzbar
  • Homeoffice-Tage reduzieren die ansetzbaren Fahrtage

Arbeitsmittel und Ausstattung

Beruflich genutzte Gegenstände lassen sich als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören Computer, Fachliteratur, Werkzeuge und spezielle Arbeitskleidung.

Bei Gegenständen über 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erfolgt die Absetzung über mehrere Jahre durch Abschreibung. Günstigere Artikel können sofort vollständig abgesetzt werden.

Häufige Arbeitsmittel:

  • Smartphone und Laptop (anteilig bei privater Nutzung)
  • Büromöbel für das Homeoffice
  • Fachbücher und Fortbildungskosten
  • Berufsspezifische Software

Die private Mitnutzung muss berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung kann man einen beruflichen Anteil von 50 Prozent ansetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhält, kann diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist ein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz.

Die Kosten für die Zweitwohnung sind bis zu 1.000 Euro monatlich absetzbar. Zusätzlich können Umzugskosten und wöchentliche Heimfahrten angesetzt werden.

Absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung:

  • Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung
  • Einrichtungsgegenstände
  • Verpflegungsmehraufwand (begrenzt auf drei Monate)
  • Fahrtkosten zwischen beiden Wohnsitzen

Die Zweitwohnung muss sich deutlich näher zum Arbeitsplatz befinden als der Hauptwohnsitz. Eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglicher Fahrzeit ist erforderlich.

Sonderausgaben nutzen

Sonderausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen und senken damit die Steuerlast. Zu den wichtigsten Bereichen gehören Vorsorgebeiträge, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Schulgeld für private Bildungseinrichtungen.

Vorsorgeaufwendungen

Kranken- und Pflegeversicherung können Steuerpflichtige vollständig absetzen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

Rentenversicherungsbeiträge sind bis zu einem Höchstbetrag absetzbar. Für 2025 liegt dieser bei 27.565 Euro für Ledige und 55.130 Euro für Verheiratete.

Riester-Verträge bringen zusätzliche Steuervorteile. Einzahlungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr können abgesetzt werden.

Basis-Renten (Rürup-Renten) fallen ebenfalls unter Vorsorgeaufwendungen. Sie werden zusammen mit den Rentenversicherungsbeiträgen bis zum Höchstbetrag berücksichtigt.

Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Wichtig ist, dass sie der Absicherung der Arbeitskraft dienen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Dazu gehören Spenden an Vereine, Stiftungen und Kirchen.

Mitgliedsbeiträge sind nur dann absetzbar, wenn sie an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden. Sportvereine oder Kulturvereine fallen oft darunter.

Kirchensteuer lässt sich vollständig als Sonderausgabe absetzen. Sie wird meist automatisch bei der elektronischen Übermittlung berücksichtigt.

Spenden an politische Parteien haben besondere Regelungen. Bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Schulgeld

Schulgeld für Privatschulen können Eltern zu 30 Prozent absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro pro Kind und Jahr.

Voraussetzungen sind wichtig zu beachten. Die Schule muss zu einem anerkannten Abschluss führen und im EU-Raum liegen.

Nicht absetzbar sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder außerschulische Betreuung. Nur das reine Schulgeld zählt.

Nachweis erforderlich: Die Schule muss eine Bescheinigung über die Höhe des Schulgeldes ausstellen. Diese sollte bei der Steuererklärung beigefügt werden.

Außergewöhnliche Belastungen erkennen

Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die höher sind als bei anderen Steuerzahlern mit ähnlichem Einkommen und Familienstand. Krankheitskosten, Pflege- und Bestattungsausgaben sowie Unterhaltszahlungen gehören zu den wichtigsten absetzbaren Kategorien.

Krankheitskosten

Krankheitskosten zählen zu den häufigsten außergewöhnlichen Belastungen. Steuerzahler können medizinische Ausgaben absetzen, die ihre Krankenversicherung nicht übernimmt.

Absetzbare Krankheitskosten umfassen:

  • Arztkosten und Behandlungsgebühren
  • Medikamente und Hilfsmittel
  • Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen
  • Brille und Kontaktlinsen
  • Kur- und Rehabilitationskosten

Die Kosten müssen medizinisch notwendig sein. Ein ärztliches Attest bestätigt oft die Notwendigkeit der Behandlung.

Steuerzahler müssen ihre Ausgaben mit Belegen nachweisen. Quittungen und Rechnungen sind erforderlich. Was kann man von der Steuer absetzen hängt auch davon ab, ob die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.

Pflege- und Bestattungskosten

Pflegekosten für Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese Ausgaben entstehen oft unerwartet und belasten das Familienbudget erheblich.

Absetzbare Pflegekosten:

  • Kosten für Pflegeheime
  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen
  • Fahrtkosten zu Pflegeeinrichtungen

Bestattungskosten gehören ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen. Erben können diese Kosten absetzen, wenn der Nachlass die Ausgaben nicht deckt.

Die Kosten dürfen nur den ortsüblichen Rahmen umfassen. Luxuriöse Bestattungen erkennt das Finanzamt nicht an. Was kann man von der Steuer absetzen beschränkt sich auf angemessene Ausgaben.

Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen können steuerlich berücksichtigt werden. Diese Zahlungen müssen gesetzlich oder sittlich verpflichtend sein.

Absetzbare Unterhaltszahlungen:

  • Unterhalt für bedürftige Eltern
  • Unterhalt für geschiedene Ehepartner
  • Unterhalt für Kinder über 25 Jahre
  • Unterhalt für andere Verwandte

Der Empfänger muss bedürftig sein und darf nur geringe eigene Einkünfte haben. Das Finanzamt prüft die Bedürftigkeit genau.

Die Höchstgrenze liegt bei 9.984 Euro pro Jahr. Eigene Einkünfte des Empfängers reduzieren den absetzbaren Betrag. Was kann man von der Steuer absetzen hängt von der individuellen Situation ab.

Belege und Nachweise sind zwingend erforderlich. Überweisungsbelege dokumentieren die gezahlten Beträge.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerzahler können bis zu 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen und bis zu 4.000 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen vom Finanzamt zurückerhalten. Diese Steuerermäßigungen gelten für Arbeitskosten, die direkt im Haushalt anfallen.

Was zählt als Handwerkerleistung?

Handwerkerleistungen umfassen alle Arbeiten, die Handwerker in der Wohnung oder am Haus durchführen. Dazu gehören Reparaturen, Renovierungen und Wartungsarbeiten.

Typische Handwerkerleistungen sind:

  • Malerarbeiten und Tapezieren
  • Reparatur von Heizung oder Elektrik
  • Fliesenlegen und Bodenverlegung
  • Dacharbeiten und Fassadenreinigung

Bei der Frage „Was Kann Man Von Der Steuer Absetzen“ ist wichtig: Nur die Arbeitskosten zählen, nicht die Materialkosten. Fahrtkosten des Handwerkers kann man ebenfalls absetzen.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten. Maximal können Steuerzahler 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr geltend machen. Das bedeutet eine maximale Ersparnis von 1.200 Euro jährlich.

Steuervorteile für haushaltsnahe Dienste

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise Familienmitglieder selbst erledigen würden. Hier gelten höhere Grenzen als bei Handwerkerleistungen.

Beispiele für haushaltsnahe Dienste:

  • Reinigungskräfte und Putzhilfen
  • Gartenpflege und Winterdienst
  • Kinderbetreuung im eigenen Haushalt
  • Pflege von Angehörigen

Wer sich fragt „Was Kann Man Von Der Steuer Absetzen“, kann hier bis zu 20.000 Euro Kosten pro Jahr angeben. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent dieser Summe.

Die maximale Erstattung liegt bei 4.000 Euro jährlich. Auch Mieter können diese Vorteile nutzen, wenn sie entsprechende Kosten über die Nebenkostenabrechnung zahlen.

Wichtig ist der Nachweis durch Rechnungen und Überweisungen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Büro und Homeoffice absetzen

Arbeitnehmer und Selbstständige können verschiedene Büro- und Homeoffice-Kosten steuerlich geltend machen, darunter die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag bis maximal 1.260 Euro jährlich oder alternativ die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers. Kommunikationskosten wie Telefon und Internet lassen sich ebenfalls anteilig absetzen.

Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Seit 2023 haben Steuerpflichtige zwei Optionen, wenn sie was kann man von der Steuer absetzen möchten. Sie können entweder die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice nutzen oder die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers absetzen.

Die Homeoffice-Pauschale gilt für maximal 210 Tage pro Jahr, was einer Höchstsumme von 1.260 Euro entspricht. Diese Option steht auch Personen zur Verfügung, die keinen separaten Arbeitsraum haben.

Bei einem separaten Arbeitszimmer können Steuerpflichtige wählen zwischen:

  • Pauschale: 1.260 Euro pro Jahr
  • Tatsächliche Kosten: Anteilige Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, lassen sich alle Kosten ohne Begrenzung absetzen. Dies trifft besonders auf Selbstständige und Freiberufler zu, die was kann man von der Steuer absetzen in vollem Umfang nutzen können.

Kommunikationskosten absetzen

Telefon- und Internetkosten gehören zu den häufigsten Ausgaben, die was kann man von der Steuer absetzen umfasst. Arbeitnehmer können diese Kosten anteilig als Werbungskosten geltend machen.

Ohne Einzelnachweis akzeptieren Finanzämter oft eine Pauschale von 20 Prozent der Gesamtkosten für die berufliche Nutzung. Bei höheren Anteilen sind detaillierte Nachweise erforderlich.

Folgende Kommunikationskosten sind absetzbar:

  • Festnetz- und Mobilfunkverträge
  • Internetanschluss und WLAN-Router
  • Faxgerät und entsprechende Leitungen

Selbstständige können ihre Kommunikationskosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung ist eine Aufteilung nach tatsächlicher Verwendung notwendig.

Familie und Kinder steuerlich berücksichtigen

Familien können verschiedene Ausgaben für ihre Kinder steuerlich geltend machen. Kinderbetreuungskosten und Schulgeld gehören zu den wichtigsten Positionen, die man von der Steuer absetzen kann.

Kinderbetreuungskosten

Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Voraussetzungen für den Abzug:

  • Das Kind muss zum eigenen Haushalt gehören
  • Es handelt sich um das eigene Kind oder Pflegekind
  • Das Kind ist unter 14 Jahre alt

Was kann man von der Steuer absetzen umfasst verschiedene Betreuungsformen. Dazu gehören Kindergarten, Tagesmutter, Babysitter oder Hort.

Die Kosten müssen durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Nicht absetzbar sind:

  • Verpflegungskosten
  • Spielgeld oder Ausflüge
  • Kosten für Nachhilfe

Schulgeld und Ausbildungskosten

Eltern können 30 Prozent des Schulgeldes für private Schulen absetzen. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro pro Kind und Jahr.

Was kann man von der Steuer absetzen bezieht sich nur auf bestimmte Schularten. Anerkannt werden Ersatzschulen und internationale Schulen im EU-Ausland.

Absetzbare Schulkosten:

  • Schulgeld für Privatschulen
  • Aufnahme- und Anmeldegebühren
  • Prüfungsgebühren

Nicht absetzbar sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Schulbücher. Diese fallen nicht unter die Regelung für Schulgeld.

Für volljährige Kinder in Ausbildung können Eltern den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Dieser beträgt 924 Euro jährlich, wenn das Kind auswärts wohnt.

Investitionen und Vermietung

Vermieter können fast alle Kosten ihrer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen. Diese Ausgaben senken die Steuerlast erheblich und verbessern die Rentabilität der Investition.

Werbungskosten bei Vermietung

Vermieter können umfangreiche Werbungskosten gegen ihre Mieteinnahmen absetzen. Diese Kosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

Wichtige absetzbare Kosten:

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Verwaltungskosten und Maklerprovisionen
  • Grundsteuer und Versicherungen
  • Finanzierungskosten (Zinsen für Kredite)

Die Kosten werden in der Anlage V der Steuererklärung eingetragen. Entstehen durch die Werbungskosten Verluste, können diese mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Renovierungs- und Modernisierungskosten sind ebenfalls absetzbar. Kleinere Reparaturen können sofort abgesetzt werden. Größere Modernisierungen müssen oft über mehrere Jahre verteilt werden.

Abschreibungen auf Immobilien

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, den Wertverlust von Gebäuden steuerlich zu berücksichtigen. Dabei kann nur das Gebäude abgeschrieben werden, nicht der Grundstückswert.

Standardabschreibung:

  • Wohngebäude: 2% pro Jahr über 50 Jahre
  • Gewerbliche Gebäude: 3% pro Jahr über 33 Jahre

Bei denkmalgeschützten Immobilien gelten Sonderabschreibungen. Hier können bis zu neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr abgesetzt werden.

Seit 2023 können private Investoren zusätzlich fünf Prozent der Anschaffungskosten neuer Mietwohnungen absetzen. Diese Regelung gilt für das Anschaffungsjahr und die drei Folgejahre.

Spezielle Abzugsmöglichkeiten für Selbstständige

Selbstständige haben deutlich mehr Möglichkeiten als Angestellte, wenn es darum geht, was kann man von der Steuer absetzen. Betriebsausgaben und verschiedene Pauschalen können die Steuerlast erheblich reduzieren.

Betriebsausgaben absetzen

Alle Ausgaben, die beruflich bedingt sind, können Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert diese Kosten, wenn sie nachweislich für den Betrieb entstanden sind.

Büroausstattung und Arbeitsmittel gehören zu den wichtigsten absetzbaren Posten. Laptop, Drucker, Schreibtisch und Bürostuhl kann man vollständig von der Steuer absetzen.

Auch Fahrtkosten sind absetzbar. Selbstständige können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen.

Versicherungsbeiträge für berufliche Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen lassen sich ebenfalls absetzen. Diese schützen den Betrieb vor finanziellen Risiken.

Fortbildungskosten wie Seminare, Fachbücher oder Konferenzen sind vollständig absetzbar. Sie dienen der beruflichen Weiterbildung und gehören zu den Betriebsausgaben.

Pauschalen und Abschreibungen

Bei größeren Anschaffungen über 800 Euro netto müssen Selbstständige diese über mehrere Jahre abschreiben. Die Abschreibung verteilt die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro kann man sofort vollständig absetzen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Für das häusliche Arbeitszimmer gibt es zwei Möglichkeiten: Bei ausschließlicher beruflicher Nutzung sind alle Kosten absetzbar. Bei teilweiser Nutzung gilt eine Pauschale von 1.260 Euro jährlich.

Bewirtungskosten können zu 70 Prozent abgesetzt werden, wenn sie geschäftlich bedingt sind. Wichtig ist eine ordnungsgemäße Dokumentation mit Belegen.

Die Reisekostenpauschale beträgt für Geschäftsreisen 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit. Bei mehrtägigen Reisen am ersten und letzten Tag jeweils 14 Euro.

Häufige Fehler und Tipps zur Steuerersparnis

Viele Steuerpflichtige machen einfache Fehler, die sie Geld kosten. Das richtige Sammeln von Belegen und das Einhalten wichtiger Fristen sind entscheidend dafür, was kann man von der Steuer absetzen.

Quittungen und Nachweise sammeln

Das größte Problem vieler Steuerzahler ist das fehlende Sammeln von Belegen. Ohne Nachweise können sie nicht beweisen, was kann man von der Steuer absetzen.

Wichtige Belege aufbewahren:

  • Fahrtkosten für berufliche Termine
  • Fortbildungskosten und Seminare
  • Handwerkerrechnungen für die Wohnung
  • Spendenbescheinigungen
  • Medikamente und Arztkosten

Steuerpflichtige sollten eine Belegmappe anlegen. Dort sammeln sie alle Quittungen während des Jahres. Digital ist auch möglich – viele Apps scannen Belege automatisch.

Manche Ausgaben brauchen keine Belege. Die Entfernungspauschale funktioniert ohne Quittungen. Trotzdem ist ein Fahrtenbuch hilfreich bei Kontrollen.

Tipp: Belege sofort nach dem Kauf einsortieren. Das spart Zeit bei der Steuererklärung.

Fristen im Blick behalten

Verpasste Fristen kosten echtes Geld. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli eingereicht werden. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Februar des Folgejahres.

Wichtige Termine:

  • 31. Juli: Abgabe der Steuererklärung
  • 4 Jahre: Aufbewahrungspflicht für Belege
    1. Dezember: Letzter Tag für absetzbare Ausgaben

Wer die Frist verpasst, zahlt Verspätungszuschlag. Das sind 0,25% der Steuerschuld pro Monat – mindestens 25 Euro.

Änderungen sind vier Jahre lang möglich. Steuerpflichtige können vergessene Ausgaben nachreichen. Dann zeigt sich oft noch mehr, was kann man von der Steuer absetzen.

Ein Steuerkalender hilft dabei, alle Termine im Blick zu behalten. Viele nutzen digitale Erinnerungen auf dem Smartphone.

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